Kandidaten für das EX-IN Landessprecher-Tandem gesucht !!!

Aufruf zur Aufstellung zum Landessprecher-Tandem

Liebe Genesungsbegleiter*innen,

wir, Kaja Meiser und Bianca Scheunemann, das kommissarische Landessprecher-Tandem für Hamburg, rufen alle interessierten EX-IN-zertifizierten Genesungsbegleiter*innen auf, sich zur Wahl aufstellen zu lassen.

Wer sich über das Amt der Landessprecher*innen informieren möchte, findet auf der Website von Ex-In Deutschland weitere Informationen: https://ex-in.de/laenderrat/

Der EX-IN Länderrat ist ein Gremium des Dachverbands EX-IN Deutschland e.V. Im Länderrat kommen die EX-IN Landessprecher*innen der einzelnen Bundesländer mehrmals im Jahr zusammen und tauschen sich über überregionale EX-IN Themen aus und informieren einander über lokale Entwicklungen. Hier werden Netzwerke gepflegt und wichtige Richtungsentscheidungen diskutiert.

Die Landessprecher*innen sind hierbei Sprachrohr und Verstärker für Themen der regionalen EX-IN Initiativen und bringen die Belange des jeweiligen Bundeslands in den Dachverband ein. Außerdem sind die Landessprecher*innen dafür zuständig die EX-IN’ler in den Bundesländern über Themen im Dachverband zu informieren und überregionale Entwicklungen transparent zugänglich zu machen.

Wir möchten an dieser Stelle eine Informationsseite betreiben, die allen Interessierten den Zugriff auf Entwicklungen rund um EX-IN Deutschland und den Länderrat ermöglicht.

Für Hamburg sind aktuell Bianca Scheunemann und Kaja Meiser im Länderrat.
👉 Hier stellen sich die beiden vor

Das Landessprecheramt soll zukünftig in einem Tandem besetzt werden, in dem mindestens ein*e EX-IN Genesungsbegleiter*in oder Angehörigenbegleiter*in dabei ist. Dies soll Perspektiven arbeitender EX-IN’ler bei EX-IN Deutschland e.V. stärken.

EX-IN Landessprecher*in für Hamburg kann jeder EX-IN’ler mit einem Zertifkat und Mitgliedschaft bei EX-IN Deutschland e.V. sowie Wohnort in Hamburg werden. Wahlberechtigt ist jeder EX-IN’ler mit Zertifikat und Wohnort in Hamburg.

Das Landessprecheramt ist unabhängig vom Verein EX-IN Hamburg e.V. und die Informationsstruktur wird auch unabhängig davon aufgebaut.

Eine offizielle Wahl wird derzeit vorbereitet. Hierbei gelten die dazu festgelegten Regeln und erprobten Abläufe von EX-IN Deutschland e.V. Eine Präsenzwahl wäre im Stadtstaat Hamburg wünschenswert, könnte aber durch die Corona-Pandemie verzögert werden. Ein Briefwahl-Verfahren wird geprüft.

Es wird regelmäßige Austausch-Foren für Themen rund um den EX-IN Länderrat geben. Dort können alle zertifizierten Hamburger EX-IN’ler direkt mit den Landessprecher*innen in Kontakt treten und Themen einbringen und diskutieren.

Zertifizierte EX-IN’ler, die Lust haben mitzureden, melden sich bitte bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt bei den Vertreter:innen für Hamburg.

👉 das vollständige PDF-Dokument kann auch gerne zur Verbreitung runtergeladen werden: Aufruf zur Aufstellung zum Landessprecher-Tandem

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Einladung Studie ImpPeer Psy-5 – Peer-/Genesungsbegleitung in Deutschland

Einladung zur Studie ImpPeer Psy-5 – Peer-/Genesungsbegleitung in Deutschland als Online-Befragung

Unsere Studie ImpPeer Psy-5 untersucht die Implementierung von Peer-/Genesungsbegleitung auf dem Gebiet psychische Gesundheit im krankenkassenfinanzierten Bereich in Deutschland. Wir betrachten Bestand und Bedarf: Wo arbeiten Peer-/Genesungsbegleiter:innen, wie sind die Arbeitsbedingungen, wie funktioniert die Integration ins Team, was wünschen die Nutzenden, wo gibt es Versorgungslücken? Ziel sind Empfehlungen für eine nachhaltige Implementierung und Aufnahme in die Regelversorgung.

👉 Details zur Online-Befragung und der Studie hier als PDF-Download https://www.gbph.net/herunterladen?task=download.send&id=385&catid=71&m=0

In dieser Einladung finden Sie die Adressen aller vier Umfragen verlinkt. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sie in Ihrem Netzwerk weiterleiten. Damit helfen Sie uns, wichtige Daten über Peer-/Genesungsbegleitung in Deutschland zu sammeln. Auf Basis dieser Daten können Empfehlungen erarbeitet werden, um die Arbeitssituation von Peer-/Genesungsbegleiter:innen, die Zusammenarbeit im Team sowie das sozialpsychiatrische Unterstützungsangebot zukünftig zu verbessern.

Die entsprechenden Links finden Sie hier:

Für Kolleg:innen mit Leitungsfunktionhttps://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/168592?lang=de

Für Kolleg:innen ohne Leitungsfunktionhttps://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/619317?lang=de

Für Kolleg:innen, die als Peer-/Genesungsbegleiter:innen tätig sindhttps://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/795168?lang=de

Für Nutzer:innen/ Patient:innenhttps://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/286412?lang=de

 

Nähers zum Forschungsprojekt ImpPEER hier: https://www.imppeer.de/

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Neues Angebot von GBPH

Einladung zum Fachaustausch an alle arbeitenden Peer`s

 (Genesungsbegleiter, Angehörigenbegleiter, Peerbegleiter, Peer-Worker)

Der GBPH e.V. bietet allen arbeitenden Peer`s ab 28. Februar die Möglichkeit, sich rund um das Thema „Arbeit als Peer“ auszutauschen. Dabei dürfen sich alle angesprochen fühlen, die in irgendeiner Form als Peer arbeiten. Sei es als Genesungs- oder, als Angehörigenbegleiter, sei es in einer Klinik, im ambulanten Bereich oder in der Selbsthilfe, sei es im persönlichen Kontakt mit den Menschen oder als Telefonberater/Begleiter. Auch Praktikanten aus dem Bereich Peer-Support, Peer-Counceling, Peerbegleitung sind herzlich Willkommen.

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Einige Infos zur Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)

- Antragstellung erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

- Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV in Hamburg
Friedrich-Ebert-Damm 245 (Hauptstelle) + Millerntorplatz 1 (Nebenstelle)

- Anträge können auch online gestellt werden

- vor Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente steht immer das Prinzip „Reha kommt vor Rente“. Meist wird durch eine medizinische oder berufliche Reha versucht, die Erwerbstätigkeit wiederherzustellen

- es muss eine mindestens fünfjährige Versicherungszeit vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der DRV vorliegen

- davon muss man mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben

- für den Antrag auf Erwerbsminderung sind folgende Angaben und Unterlagen oft notwendig

o eine Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen

o die Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte

o alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft

o Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten

- häufig werden Erstanträge nur mit der Feststellung einer befristeten Erwerbsminderung bewilligt. Die Befristung beträgt meist 3 Jahre. Folgeanträge sind rechtzeitig vor Ablauf der Befristung (6 Monate) zu stellen

- nicht selten kommt es bei einem Folgeantrag zur Entfristung der Feststellung der Erwerbsminderung.

- grundsätzlich darf man bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente durch einen Nebenjob etwas hinzuverdienen. Hierbei sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten (siehe unten)

- bei dem Nebenjob zum Hinzuverdienst kann es sich um einen Mini-Job (450€) (nicht sozialversicherungspflichtig) oder einen ganz normalen Job (versicherungspflichtig) handeln

- Tipp: entgegen der häufig getätigten Aussage, dass für Genesungsbegleiter nur ein Mini-Job (450€) infrage käme, ist bei Bewerbungsgesprächen immer zu prüfen, ob bei Bedarf nicht auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich wäre

Rente wegen voller Erwerbsminderung

- Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Und zwar nicht nur in seiner eigentlichen, sondern in allen Tätigkeiten. Die maximale Wochenarbeitszeit beläuft sich damit auf 15 Stunden.

- die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung liegt bei 6300€/Jahr. Hierbei handelt es sich um Bruttoeinkünfte. Wird in einem Jahr nur in Teilzeiträumen gearbeitet, so darf die monatliche Hinzuverdienstgrenze pro Monat von 6300€/12 Monate = 525€/Monat auch überschritten werden

- übersteigt der Hinzuverdienst die Grenze von 6300€/Jahr, dann wird die mtl. Rente um den Betrag gekürzt, der sich aus 40% des Hinzuverdienstes über dem Deckel von 6300€/Jahr ergibt. 60% des Überschusses bleibt also beim Rentenbezieher

- bei einem versicherungspflichtigen Nebenjob werden zwar Beiträge für RV,KV und PV abgeführt; Beiträge in die Arbeitslosenversicherungen werden nicht abgeführt. Daher besteht bei einer eintretenden Arbeitslosigkeit auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

- Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als 6 Stunden und mehr als 3 täglich arbeiten kann. Und zwar nicht nur in seiner eigentlichen, sondern in allen Tätigkeiten. Die maximale Wochenarbeitszeit beläuft sich damit auf 30 Stunden.

- die Hinzuverdienstgrenzen bei teilweiser Erwerbsminderungsrente berechnen sich etwas komplizierter und sollten im Einzelfall individuell ermittelt werden

Link-Sammlung für weitere Infos

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html#:~:text=ausfallen.-,Rente%20wegen%20voller%20Erwerbsminderung,Prozent%20von%20Ihrer%20Rente%20abgezogen.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/73773/erwerbsminderungsrente_voraussetzungen_und_tipps

https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern

https://www.erwerbsminderungsrente.de/

https://www.test.de/erwerbsminderungsrente-5176318-0/

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/kampagnen/kurswechsel_jetzt/72230/vdk-standpunkt_zur_erwerbsminderungsrente


Leichte Sprache:
Inklusionslandkarte - Erwerbsminderungsrente
auf der Seite „Leichte Sprache wählen“

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Allgemeines Profil eines Genesungsbegleiters

allgemeines GB Berufsbild

Folgende Anforderungen finden sich in Stellenangeboten für Genesungsbegleiter, die wir bisher teils erfolgreich vermitteln konnten:

Aufgaben:

  • Peerberatung
  • Mitarbeit im Treffpunkt/Begegnungszentrum
  • Mitarbeit, Mitgestaltung Gruppenangebote
  • Mitarbeit bei Hilfeplanung
  • Besuchsdienst, Hausbesuche
  • Stärkung der Selbstbestimmung
  • Gruppenangebot Stärken wiederentdecken
  • Recoverygruppe anbieten und leiten
  • Tandemarbeit
  • Teilnahme an Team-Besprechungen / Supervision
  • Alltagsbegleitung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Einzelgespräche
  • Fortbildung geben (Recovery, Empowerment, Salutogenese)

Profil:

  • Belastbar
  • Teamfähig
  • Geduldig
  • Stabile „Gesundheit“
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Bereitschaft zur Selbstreflektion
  • Flexibilität

Offenheit gegenüber eigener Erkrankungserfahrung

Dieser Artikel und PDF-Datei sind (C) Genesungsbegleitung und Peerberatung Hamburg e.V.

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