- Antragstellung erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV in Hamburg
Friedrich-Ebert-Damm 245 (Hauptstelle) + Millerntorplatz 1 (Nebenstelle)
- Anträge können auch online gestellt werden
- vor Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente steht immer das Prinzip „Reha kommt vor Rente“. Meist wird durch eine medizinische oder berufliche Reha versucht, die Erwerbstätigkeit wiederherzustellen
- es muss eine mindestens fünfjährige Versicherungszeit vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der DRV vorliegen
- davon muss man mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben
- für den Antrag auf Erwerbsminderung sind folgende Angaben und Unterlagen oft notwendig
o eine Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
o die Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
o alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
o Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten
- häufig werden Erstanträge nur mit der Feststellung einer befristeten Erwerbsminderung bewilligt. Die Befristung beträgt meist 3 Jahre. Folgeanträge sind rechtzeitig vor Ablauf der Befristung (6 Monate) zu stellen
- nicht selten kommt es bei einem Folgeantrag zur Entfristung der Feststellung der Erwerbsminderung.
- grundsätzlich darf man bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente durch einen Nebenjob etwas hinzuverdienen. Hierbei sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten (siehe unten)
- bei dem Nebenjob zum Hinzuverdienst kann es sich um einen Mini-Job (450€) (nicht sozialversicherungspflichtig) oder einen ganz normalen Job (versicherungspflichtig) handeln
- Tipp: entgegen der häufig getätigten Aussage, dass für Genesungsbegleiter nur ein Mini-Job (450€) infrage käme, ist bei Bewerbungsgesprächen immer zu prüfen, ob bei Bedarf nicht auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich wäre
Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Und zwar nicht nur in seiner eigentlichen, sondern in allen Tätigkeiten. Die maximale Wochenarbeitszeit beläuft sich damit auf 15 Stunden.
- die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung liegt bei 6300€/Jahr. Hierbei handelt es sich um Bruttoeinkünfte. Wird in einem Jahr nur in Teilzeiträumen gearbeitet, so darf die monatliche Hinzuverdienstgrenze pro Monat von 6300€/12 Monate = 525€/Monat auch überschritten werden
- übersteigt der Hinzuverdienst die Grenze von 6300€/Jahr, dann wird die mtl. Rente um den Betrag gekürzt, der sich aus 40% des Hinzuverdienstes über dem Deckel von 6300€/Jahr ergibt. 60% des Überschusses bleibt also beim Rentenbezieher
- bei einem versicherungspflichtigen Nebenjob werden zwar Beiträge für RV,KV und PV abgeführt; Beiträge in die Arbeitslosenversicherungen werden nicht abgeführt. Daher besteht bei einer eintretenden Arbeitslosigkeit auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als 6 Stunden und mehr als 3 täglich arbeiten kann. Und zwar nicht nur in seiner eigentlichen, sondern in allen Tätigkeiten. Die maximale Wochenarbeitszeit beläuft sich damit auf 30 Stunden.
- die Hinzuverdienstgrenzen bei teilweiser Erwerbsminderungsrente berechnen sich etwas komplizierter und sollten im Einzelfall individuell ermittelt werden
Link-Sammlung für weitere Infos
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html#:~:text=ausfallen.-,Rente%20wegen%20voller%20Erwerbsminderung,Prozent%20von%20Ihrer%20Rente%20abgezogen.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/73773/erwerbsminderungsrente_voraussetzungen_und_tipps
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern
https://www.erwerbsminderungsrente.de/
https://www.test.de/erwerbsminderungsrente-5176318-0/
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/kampagnen/kurswechsel_jetzt/72230/vdk-standpunkt_zur_erwerbsminderungsrente
Leichte Sprache:
Inklusionslandkarte - Erwerbsminderungsrente
auf der Seite „Leichte Sprache wählen“
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